Handbuch tierzuchtrechtliche Überwachung
Seit dem 1. November 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/1012 (EU-Tierzuchtverordnung) anzuwenden. Sie enthält Regelungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung überprüft werden sollen. Dadurch sind die zuständigen Behörden verpflichtet insbesondere die Wirksamkeit, Angemessenheit, Objektivität, Qualität und Einheitlichkeit der durchgeführten Kontrollen sicherzustellen. Die amtlichen Kontrollen sollen nach dokumentierten Verfahren durchgeführt werden. Anweisungen für das, die amtlichen Kontrollen durchführende, Personal sind zu verfassen. Aus diesem Grunde hat die Arbeitsgruppe Tierzuchtrecht des Verbandes der Landwirtschaftskammern ein Handbuch „Tierzuchtrechtliche Überwachung“ erarbeitet. Dieses Handbuch soll den Anforderungen der EU-Tierzuchtverordnung gerecht werden, den zuständigen Behörden als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen und einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern leisten.
Das Handbuch enthält neben allgemeinen Informationen wie z.B. behördliche Zuständigkeiten, Protokollvorlagen mit den entsprechenden Anweisungen und Hinweisen für das, die amtlichen Kontrollen durchführende, Personal. Das Handbuch wird laufend ergänzt und aktualisiert.
Rückmeldungen zum Handbuch, ob Kritik oder Lob, sind jederzeit willkommen und können uns bei der laufenden Bearbeitung und Verbesserung des Handbuches helfen. Schicken Sie Ihre Anmerkungen gerne an tierzuchtrecht@lwk.nrw.de.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines zur Durchführung der tierzuchtrechtlichen Überwachung
- 1.1. Zuständigkeiten
- 1.2. Amtshilfe
- 1.3. Grundsätzliches zur Durchführung der Überprüfung
- 1.4. Bearbeitung von Verstößen
- 1.5. Dokumentation der Kontrollen
- 2. Amtliche Kontrollen
- 2.1. Überprüfung anerkannter Zuchtverbände und Zuchtunternehmen
- 2.1.1. Überprüfung eines Zuchtverbandes für Rinder
- 2.1.2. Überprüfung eines Zuchtverbandes für Equiden
- 2.1.3. Überprüfung eines Zuchtverbandes oder eines Zuchtunternehmens für Schweine
- 2.1.4. Überprüfung eines Zuchtverbandes für Schafe/Ziegen
- 2.2. Überprüfung von Züchtern und Zuchtbetrieben
- 2.2.1. Überprüfung eines Zuchtbetriebes für Equiden
- 2.2.2. Überprüfung eines Zuchtbetriebes für Rinder
- 2.2.3. Überprüfung eines Zuchtbetriebes für Schweine
- 2.2.4. Überprüfung eines Zuchtbetriebes für Schafe/Ziegen
- 2.2.5. Überprüfung der Verwendung von Embryonen beim Tierhalter
- 2.2.6. Überprüfung der Verwendung von Samen beim Tierhalter
- 2.3. Überprüfung von Zuchtmaterialbetrieben
- 2.3.1. Überprüfung einer Besamungsstation mit Erlaubnis nach Tierzuchtgesetz für Equiden
- 2.3.2. Überprüfung einer Besamungsstation mit Zulassung zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel
- 2.3.3. Überprüfung einer Embryo-Entnahmeeinheit mit Erlaubnis nach Tierzuchtgesetz zum Handel mit Embryonen
- 2.3.4. Überprüfung einer Embryo-Entnahme-/-Erzeugungseinheit mit Zulassung zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen/Eizellen
- 2.3.5. Überprüfung eines Samendepots mit Zulassung zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit Samen/Embryonen
- 2.4. Überprüfung von Leistungsprüfungen
- 2.4.1. Überprüfung der äußeren Erscheinung bei Equiden
- 2.4.2. Überprüfung der Leistungsprüfungen bei Equiden
- 2.4.3. Überprüfung der Milchleistungsprüfung (MLP) eines Zuchtbetriebes
- 2.4.4. Überprüfung der Beurteilung der äußeren Erscheinung beim Rind gemäß Zuchtprogramm
- 2.4.5. Überprüfung der Fleischleistungsprüfung gemäß Zuchtprogramm eines anerkannten Zuchtverbandes für Rinder
- 2.4.6. Überprüfung eines beauftragten Dritten für die Durchführung der Milchleistungsprüfung (Rind, Schaf, Ziege)
- 2.4.7. Überprüfung von der Eigenleistungsprüfung von Ebern und/oder Jungsauen im Feld gemäß Zuchtprogramm
- 2.4.8. Überprüfung der Eigenleistungsprüfung von Ebern auf Station gemäß Zuchtprogramm
- 2.4.9. Überprüfung der Stationsprüfung auf Mastleistung, Schlachtkörperwert und Fleischbeschaffenheit beim Schwein gemäß Zuchtprogramm
- 2.4.10. Überprüfung der Beurteilung der äußeren Erscheinung bei Schafen/Ziegen gemäß Zuchtprogramm
- 2.4.11. Überprüfung der Fleischleistungsprüfung gemäß Zuchtprogramm eines anerkannten Zuchtverbandes für Schafe und/oder Ziegen
- 2.5. Überprüfung einer anerkannten Ausbildungsstätte nach Tierzuchtgesetz
- 2.6. Überprüfung eines Viehhandelsunternehmens
- 2.7. Anhänge zu den Prüfprotokollen
- 2.7.1. Meldebogen Zuchttierbestand
- 2.7.2. Personalspiegel
- 2.7.3. Zuständigkeiten
- 2.7.4. Anlagen zur Überprüfung der Zuchtverbände
Stand: Februar 2021
Herausgeber:
Verband der Landwirtschaftskammern e.V.
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- Dr. Hans-Gerd Brunken, LWK Niedersachsen
- Dr. Anska Brötje, LWK Niedersachsen
- Dr. Norbert Borchers, MELUND Schleswig-Holstein
- Claudia Eikermann, LFL Bayern
- Ute Ermentraudt, LLH Hessen
- Nadine Frische, LWK Nordrhein-Westfalen
- Dr. Siegfried Hoffmann, LALLF Mecklenburg-Vorpommern
- Margarete Unterseher-Berdon, LFL Bayern
- Layout: Julia Fiene, LWK Nordrhein-Westfalen