Gemeinsam stark -
Verband der Landwirtschaftskammern

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2.3.2. Überprüfung einer Besamungsstation mit Zulassung zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel

Dieses Prüfprotokoll erfasst alle Tierarten und auch, ob die Einrichtung eine Zulassung für den Handel mit Samen und/oder Embryonen besitzt. Die für den jeweiligen Betrieb zutreffende Tierart und der Tätigkeitsbereich wird in der Kopfzeile kenntlich gemacht. Im Gegensatz zum Prüfprotokoll einer Besamungsstation mit Erlaubnis nach TierZG (siehe 2.3.1.) werden hier keine veterinärhygienischen Anforderungen, bauliche Gegebenheiten oder Zustand von Einrichtungen und Geräten überprüft, da es sich um tierseuchenrechtlich zugelassene Einrichtungen handelt und die Zuständigkeit dafür bei den Veterinärbehörden liegt.

Zur Vorbereitung des Termins kann bei Besamungsstationen für Rinder eine Abfrage des aktuellen Tierbestandes aus HIT erfolgen. Da eine EU-Einrichtung häufiger über mehr Personal verfügt, als eine tierzuchtrechtliche zugelassene Station, kann vorab um die Erstellung eines Personalspiegels gebeten werden. Dazu kann das Muster „Personalspiegel“ (siehe 2.7.2) zur Verfügung gestellt werden.

Eine routinemäßige Überprüfung wird mindestens einmal in zwei Jahren empfohlen.


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