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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.7. Anhänge zu den Prüfprotokollen

Auf die in diesem Kapitel aufgeführten Anhänge wird in den Einführungstexten und/oder den Prüfprotokollen Bezug genommen. Sie können den jeweiligen Akteuren im Vorgriff auf den Kontrolltermin übersandt werden, was dem Akteur eine bessere Vorbereitung auf den Termin ermöglicht und so im Sinne des Art. 43 (4) der VO (EU) 2016/1012 die Belastung minimieren kann.


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