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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.2.5. Überprüfung der Verwendung von Embryonen beim Tierhalter

Im Wesentlichen geht es um die ordnungsgemäße Dokumentation der Embryonenverwendung als Einzelprotokoll. Die Überprüfung kann als Stichprobe nach einer Prüfung bei einer Embryo-Entnahmeeinheit erfolgen, dann empfiehlt es sich beispielsweise bereits hier Zeiträume oder bestimmte Embryonen auszuwählen, die dann im Zuchtbetrieb nachverfolgt werden können. Findet die Überprüfung z.B. in Verbindung mit der Überprüfung eines anderen Prüfthemas eines Zuchtbetriebes statt, dann kann sich aus dem Prüfungsergebnis wiederum eine Stichprobe für die Embryo-Entnahmeeinheit ergeben.


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