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Verband der Landwirtschaftskammern

Verband der Landwirtschaftskammern

Vorwort

Seit dem 1. November 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/1012 (EU-Tierzuchtverordnung) anzuwenden. Sie enthält Regelungen zur Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Vorgaben der EU-Tierzuchtverordnung überprüft werden sollen. Dadurch sind die zuständigen Behörden verpflichtet insbesondere die Wirksamkeit, Angemessenheit, Objektivität, Qualität und Einheitlichkeit der durchgeführten Kontrollen sicherzustellen. Die amtlichen Kontrollen sollen nach dokumentierten Verfahren durchgeführt werden. Anweisungen für das, die amtlichen Kontrollen durchführende, Personal sind zu verfassen. Aus diesem Grunde hat die Arbeitsgruppe Tierzuchtrecht des Verbandes der Landwirtschaftskammern ein Handbuch „Tierzuchtrechtliche Überwachung“ erarbeitet. Dieses Handbuch soll den Anforderungen der EU-Tierzuchtverordnung gerecht werden, den zuständigen Behörden als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen und einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Vorgehensweise in den einzelnen Bundesländern leisten.

Das Handbuch enthält neben allgemeinen Informationen wie z.B. behördliche Zuständigkeiten, Protokollvorlagen mit den entsprechenden Anweisungen und Hinweisen für das, die amtlichen Kontrollen durchführende, Personal. Das Handbuch wird laufend ergänzt und aktualisiert.

Rückmeldungen zum Handbuch, ob Kritik oder Lob, sind jederzeit willkommen und können uns bei der laufenden Bearbeitung und Verbesserung des Handbuches helfen. Schicken Sie Ihre Anmerkungen gerne an tierzuchtrecht@lwk.nrw.de.


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