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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.4.5. Überprüfung der Fleischleistungsprüfung gemäß Zuchtprogramm eines anerkannten Zuchtverbandes für Rinder

Grundlage der Fleischleistungsprüfungen bei Rindern sind die Vorgaben des jeweiligen Zuchtverbandes, ggf. des Referenzzentrums, International Committee for Animal Recording (ICAR), (https://www.icar.org/index.php/icar-recording-guidelines/) oder die Richtlinien des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. (https://www.rind-schwein.de/brs-rind/brs-richtlinien-und-empfehlungen.html).

Die jeweiligen Spezifika ergeben sich in erster Linie aus den vorgenannten Zuchtprogrammen sowie den ICAR-Guidelines, Richtlinien o.Ä.

Die Überprüfung umfasst alle, in den jeweiligen Vorgaben genannten Phasen der Leistungsprüfung. Bestandteil der Überprüfung sind auch die Plausibilitätsprüfung hinsichtlich Alter, Gewicht und Zunahmen in den einzelnen Phasen, die Validierung der rechnerisch ermittelten Ergebnisse sowie die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der technischen Voraussetzungen. Die Inhalte der Überprüfung sind ggf. unter Bemerkungen oder auf einem gesonderten Blatt zu dokumentieren.


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