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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.7.3. Zuständigkeiten

Die nachfolgende Tabelle führt die, für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften nach dem Tierzuchtgesetz, zuständigen Behörden in Deutschland auf und benennt Ansprechpartner. Da in vielen Fällen nicht die oberste Landesbehörde für die Überwachung zuständig ist, aber dennoch tierzuchtrechtliche Aufgaben wahrnimmt, sind diese ebenfalls aufgeführt.


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