2.6. Überprüfung der Handelstätigkeit mit Zuchttieren
Mit der Novellierung des Tierzuchtgesetzes zum 18.01.2019 wurden Regelungen zu Handelsaktivitäten mit reinrassigen Zuchttieren und deren Zuchtmaterial aufgenommen, wodurch nun auch Viehhandelsunternehmen unter die Überwachung durch die Tierzuchtbehörden fallen.
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