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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.5. Überprüfung einer anerkannten Ausbildungsstätte nach Tierzuchtgesetz

Der Überprüfung durch die zuständige Behörde unterliegen auch Ausbildungsstätten, an denen Lehrgänge oder Kurzlehrgänge über künstliche Besamung oder Lehrgänge über Embryotransfer durchgeführt werden, einschließlich der dort vermittelten Lehrinhalte. Da auch die Anerkennung der Ausbildungsstätten durch die Tierzuchtbehörden erfolgt, wird im Rahmen des Ortstermins die Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen überprüft. Sofern dies nicht bereits geschieht, sollten die Ausbildungsstätten darauf hingewiesen werden, dass Unterrichtspläne der zuständigen Behörde vorzulegen sind. Zur Vorbereitung des Ortstermins kann anhand dieser Pläne der Lehrinhalt, die Lehrgangzeit sowie das Lehrpersonal mit den Vorgaben abgeglichen werden.

Eine routinemäßige Überprüfung wird mindestens einmal in fünf Jahren empfohlen.


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