Gemeinsam stark -
Verband der Landwirtschaftskammern

Verband der Landwirtschaftskammern

1. Allgemeines zur Durchführung der tierzuchtrechtlichen Überwachung

Die rechtlichen Grundlagen für die tierzuchtrechtliche Überwachung finden sich in Kapitel X der VO (EU) 2016/1012 (EU-Tierzuchtverordnung) sowie in Abschnitt 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (Tierzuchtgesetz) vom 18.01.2019. Insbesondere Art. 43 VO (EU) 201/1012 der EU-Tierzuchtverordnung enthält Bestimmungen über amtliche Kontrollen, d.h. deren Durchführung. So sollen amtlichen Kontrollen, beispielsweise mit angemessener Häufigkeit erfolgen und dabei risikoorientiert sein, Ergebnisse früherer Kontrollen einbeziehen, nach dokumentierten Verfahren erfolgen, wenn möglich angekündigt werden und so durchgeführt werden, dass die Belastung für die Akteure minimiert wird.

Dieses Kapitel beschäftigt sich zunächst mit grundsätzlichen Dingen der tierzuchtrechtlichen Überwachung und der Zusammenarbeit, gibt Hinweise zur Bearbeitung von Verstößen sowie zum Führen einer Statistik.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“), im Folgenden VO (EU) 2016/1012, zum 01. November 2018 sind die tierzuchtrechtlichen Vorgaben zu

  • Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial und für ihre Verbringung in die Union;
  • Bestimmungen für die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und für die Genehmigung ihrer Zuchtprogramme;
  • Bestimmungen für die Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und für die Zulassung zur Zucht von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial;
  • Bestimmungen für die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung von Zuchttieren;
  • Bestimmungen für die Ausstellung von Tierzuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtmaterial;

sowie die sich daraus ergebenden Bestimmungen für die Durchführung amtlicher Kontrollen insbesondere von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen und Bestimmungen für die Durchführung von anderen amtlichen Tätigkeiten festgelegt.

Die Zuständigkeiten erstrecken sich dabei auf die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen sowie die Genehmigung der Zuchtprogramme, die diese bei Zuchttieren durchführen sowie die amtlichen Kontrollen der tierzuchtrechtlichen Akteure. Hierunter fallen alle Tätigkeiten, die von zuständigen Behörden im Einklang mit dieser Verordnung durchgeführt werden, um die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung zu gewährleisten, sowie die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen der VO (EU) 2016/1012.

Art. 43 VO (EU) 2016/1012 gibt Erläuterungen zu Art und Umfang der Kontrollen einschließlich der anzuwendenden Verfahren.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 18), im Folgenden TierZG, sind die bisher geltenden nationalen Regelungen zum Tierzuchtrecht an die VO (EU) 2016/1012 angepasst worden.

Darüber hinaus trifft das TierZG Vorgaben zur Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Zuchtmaterial.

Nach § 21 Abs. 1 TierZG haben die zuständigen Behörden die Umsetzung des TierZG, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Union im Anwendungsbereich des TierZG zu überwachen.

In Umsetzung der aus dem europäischen und nationalen Tierzuchtrecht resultierenden Anforderungen wurden Vorlagen und Anweisungen zur Vereinheitlichung der Durchführung von Kontrollen erarbeitet. Diese Vorlagen umfassen das gesamte Spektrum der Kontrollanforderungen aus der VO (EU) 2016/1012 und dem TierZG. Zuchtverbände und Zuchtunternehmen einschließlich der von diesen durchgeführten Zuchtprogrammen, Zuchtmaterialbetriebe und Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen über alle Tierarten im genannten Geltungsbereich.

Dieses Handbuch soll den jeweils zuständigen Behörden Leitfaden zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Kontrollen sein und eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der Verfahren gewährleisten.

Die in diesem Handbuch empfohlenen Prüfprotokolle und Anweisungen erheben nicht den Anspruch auf Endgültigkeit. Aus den bisherigen Erfahrungen können immer wieder Spezifika von Bedeutung werden.

Hier werden die jeweils zuständigen Behörden gebeten, ihre Vorschläge zur Diskussion zu stellen, sodass dem Anspruch der VO (EU) 2016/1012 genügt werden kann, die Kontrollen immer auf dieselbe Weise durchzuführen.


« Zurück Inhalt Vor »