2.3.5. Überprüfung eines Samendepots mit Zulassung zur Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel mit Samen/Embryonen
Im Gegensatz zu den anderen Zuchtmaterialbetrieben gibt es bei den Samendepots keine Einrichtungen, die nach Tierzuchtrecht zugelassen sind, daher wird für diese Akteure nur eine Protokollvariante bereitgestellt. Auch dieses Protokoll soll möglichst viel erfassen und kann durch entsprechende Auswahlmöglichkeiten für alle Tierarten Verwendung finden.
Eine routinemäßige Überprüfung wird mindestens einmal in zwei Jahren empfohlen.
- 235_Protokoll_Samendepot 151 KByte
- 235_Anweisung_Samendepot 39 KByte
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