2.2. Überprüfung von Züchtern und Zuchtbetrieben
Für die Überprüfung von Zuchtbetrieben sind nachfolgend Prüfprotokolle für alle tierzucht-rechtlich relevanten Tierarten zu finden. Die VOK setzt sich dabei zusammen aus der Einsicht in die Zuchtdokumentation und die Verwendung von Zuchtmaterial sowie der Inaugenscheinnahme von Zuchttieren. Um die Belastung durch einen ggf. notwendigen weiteren Termin auf dem Betrieb zu reduzieren, kann die Überprüfung eines Zuchtbetriebes (Protokolle 2.2.1 – 2.2.5) auch mit weiteren Prüfthemen aus dem Kapitel Züchter/Zuchtbetriebe kombiniert werden.
Für den Fall, dass in Zuständigkeit der Zuchtbetriebe Leistungsprüfungen durchgeführt werden, im Regelfall Leistungsprüfung auf Fruchtbarkeit, teilweise auch Fleischleistungsprüfungen, sind die entsprechenden Inhalte in den o.g. Prüfprotokollen enthalten. In den Anweisungen zu den Prüfprotokollen sind die nötigen Details erläutert.
Die Überprüfung von jährlich max. 3 %, mind. aber drei Zuchtbetrieben je Zuchtverband wird empfohlen. Dabei kann die Auswahl der Zuchtbetriebe beispielsweise risikoorientiert erfolgen (z.B. Tierbestand, Verkauf von Zuchttieren) oder sich anlassbezogen aus der Überprüfung eines anderen Akteurs (z.B. Zuchtverband, beauftragter Dritter, Zuchtmaterialbetrieb) ergeben.
Sofern der Betrieb mit der gehaltenen Tierart bzw. den gehaltenen Tierarten der Milchleistungsprüfung unterliegt, kann im Rahmen der Überprüfung des Zuchtbetriebes auch eine Überprüfung der Milchleistungsprüfung (MLP) erfolgen (siehe 2.4.3).
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