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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.2.6. Überprüfung der Verwendung von Samen beim Tierhalter

Auch hier geht es im Wesentlichen um die ordnungsgemäße Dokumentation der Samenverwendung als Einzelprotokoll. Dabei ist insbesondere der Fall des Eigenbestandsbesamers zu erwähnen, bei dem dann der Qualifizierungsnachweis vorgelegt werden muss. Ist der Betrieb Eigenbestandsbesamer, sollte auch eine Plausibilitätsprüfung zur Verwendung des Samens erfolgen, die sich aus den gelieferten, verwendeten und vernichteten Samenportionen ergibt.


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