1.5. Dokumentation der Kontrollen
Die EU-Tierzuchtverordnung fordert in Art. 45 schriftliche Aufzeichnungen über jede durchgeführte amtliche Kontrolle. Basis der Dokumentation sind die Prüfprotokolle. Sofern die Dokumentation im Rahmen der Transparenz der amtlichen Kontrollen (Art. 44 VO (EU) 2016/1012) erfolgen soll, müssen die Angaben in der Form erfolgen, dass in der Zusammenfassung die Anonymität von natürlichen und juristischen Personen gewahrt bleibt.
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