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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.3.1. Überprüfung einer Besamungsstation mit Erlaubnis nach Tierzuchtgesetz für Equiden

Das Prüfprotokoll einer Besamungsstation mit Erlaubnis nach Tierzuchtgesetz umfasst neben den Dokumentationspflichten durch die Einrichtung und den Grunddaten zum Personal und Tierbestand auch einen Teil zur Überprüfung der veterinärhygienischen Anforderungen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung, die bei nationalen Einrichtungen bei der für das Tierzuchtrecht zuständigen Behörde liegt. Ggf. gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Verfahren der veterinärhygienischen Überwachung, so dass hier auch eine Beteiligung der Veterinärbehörden gegeben sein kann.

Eine routinemäßige Überprüfung wird mindestens einmal in zwei Jahren empfohlen.


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