2.3.3. Überprüfung einer Embryo-Entnahmeeinheit mit Erlaubnis nach Tierzuchtgesetz zum Handel mit Embryonen
Durch die Auswahl des Tätigkeitsbereiches im Tabellenkopf, kann dieses Prüfprotokoll bei allen Tierarten genutzt werden. Da die Erlaubniserteilung bei den Tierzuchtbehörden liegt, schließt die Prüfung auch einen Abgleich ein, ob die aktuellen Gegebenheiten noch denen zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung entsprechen. Hier ist neben dem stationären Labor insbesondere auch ein ggf. vorhandenes mobiles Labor zu beachten.
Eine routinemäßige Überprüfung wird mindestens einmal in zwei Jahren empfohlen.
- 233_Protokoll_EmbryoEntnahmeeinheitTierzuchtgesetz 638 KByte
- 233_Anweisungen_EmbryoEntnahmeeinheitTierzuchtgesetz 37 KByte
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