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Verband der Landwirtschaftskammern

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2.4. Überprüfung von Leistungsprüfungen

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den unterschiedlichsten Leistungsprüfungen der unter das Tierzuchtgesetz fallenden Tierarten und erhebt an dieser Stelle keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Anwender findet hier eine Auswahl von Prüfprotokollen.

Die hier zu prüfenden Sachverhalte ergeben sich in erster Linie aus den jeweiligen Zuchtprogrammen sowie der darin genannten Vorgaben zur Durchführung der Leistungsprüfungen.

Die Vorgaben zur Durchführung der Leistungsprüfungen können vom Zuchtverband selbst, oder einer Interessenvertretung verschiedener Zuchtverbände beschlossen, aber auch durch ein Referenzzentrum definiert sein.

Wegen der Diversität der Grundlagen, Merkmale und Anforderungen aus den jeweiligen Zuchtprogrammen und der häufigeren Modifizierung sind die o.g. Vorgaben Grundlage für die Prüfung und wurden nicht explizit in die Prüfprotokolle übernommen.

Bestandteil der Überprüfung von Leistungsprüfungen sind Plausibilitätsprüfungen und Validierungen zur ordnungsgemäßen Erfassung der Merkmalsinformationen und deren Auswertung.


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