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Verband der Landwirtschaftskammern

Verband der Landwirtschaftskammern

Empfehlungen zur Lagermenge für Flüssig- und Festmist

Die landwirtschaftlichen Bauberatungen der verschiedenen Bundesländer beraten Landwirte u. a. in Fragen der Lagerung von Jauche, Gülle, Sickersäfte und Festmist (JGS Anlagen). Dazu gehört auch die Dimensionierung neuer JGS-Lagerstätten. Bislang lagen in den Bundesländern unterschiedliche Berechnungsansätze zugrunde. Eine Projektgruppe des Arbeitskreises Bauen, Energie und Technik beim Verband der Landwirtschaftskammern hat nun die Berechnung der Lagerkapazität vereinheitlicht und ein EDV-gestütztes Beratungsangebot für die ländergetragene Beratung in Deutschland erarbeitet.

Dieses Beratungsangebot steht nun in den Ländern zur Verfügung. Wer Interesse an einer betriebsindividuellen Berechnung der Lagerkapazitäten (JGS-Anlagen) hat, kann sich an die regionale Bau- und Technikberatung bei der jeweiligen Landwirtschaftskammer oder an die Spezialberater des jeweiligen Bundeslandes wenden.

Hintergrundinformation zu Datenbasis und Kalkulationsgrößen

Die Projektgruppe hat die vorhandenen Berechnungsansätze geprüft, selektiert und ggf. aktualisiert. Entstanden ist ein einheitliches EDV-basiertes Basisarbeitsblatt, auf dessen Grundlage das Programm die betriebsbezogenen Berechnungen ausführt. Die Daten, bzw. die dem Arbeitsblatt zu Grunde liegenden Anfallmengen, sind den beigefügten pdf-Dateien zu den einzelnen Tierarten zu entnehmen. Sie werden hier veröffentlicht, um zu demonstrieren, mit welchen Zahlen das Programm rechnet und woher diese Angaben gewonnen wurden.

Praxisgerechte Entscheidungsoptionen

Mit Hilfe weiterer Arbeitsblätter können zudem Berechnungen für alle relevanten landwirtschaftlichen Tierarten, für alle Lagerformen und speziell für die Milchviehhaltung in verschiedenen Leistungsklassen der Tiere ausgeführt werden. Der Auftraggeber kann wählen, ob er die Lagerkapazität bezogen auf einheitliche oder bezogen auf praxisübliche Trockensubstanzgehalte ausgewiesen haben möchte. Die einheitlichen Werte entsprechen denen der Düngeverordnung, die praxisüblichen Werte denen der derzeitigen Beratungsempfehlungen. Die Unterschiede entstehen im Wesentlichen, weil die Werte der Düngeverordnung auf einen festgelegten Trockenmassegehalt der Gülle berechnet sind. Dieser beträgt z. B. bei Milchkühen einheitlich 10 %. Die in der Praxis angetroffenen Werte liegen in der Regel unter diesem Wert. Die Differenz kann zum Teil durch den Zulauf von Fremdwasser erklärt werden. Um dem Rechnung zu tragen, wurden die Anfallmengen im Berechnungszweig "Beratungsempfehlungen" auf die in der Praxis meist vorherrschenden Trockenmassegehalte abgestimmt. Die anfallenden Nährstoffmengen ändern sich dadurch nicht, jedoch ändert sich das notwendige Lagervolumen.